BehiG-Revision Schweiz: Was 2027 auf Arztpraxen zukommt
Auf einen Blick
- Die BehiG-Teilrevision ist (Stand Mai 2026) im parlamentarischen Prozess, das Inkrafttreten ist für den 01.01.2027 geplant. Sie wird WCAG 2.2 Level AA verlangen, also eine Stufe über DE (BFSG) und AT (BaFG) mit WCAG 2.1 AA.
- Bis zur Revision sind private Unternehmen in der Schweiz nicht gesetzlich verpflichtet. Zivilrechtliche Inanspruchnahme bei Diskriminierung ist möglich, der Standard eCH-0059 ist für Bundesstellen Pflicht und Empfehlung für Private.
- Schweizer Arztpraxen, die in Deutschland oder Österreich Patient:innen aktiv ansprechen, fallen schon seit 28.06.2025 unter den European Accessibility Act (EAA) und damit BFSG/BaFG.
- WCAG 2.2 fügt sechs neue Erfolgskriterien hinzu, darunter konsistente Hilfe-Positionierung, klare Drag-Alternativen, sichtbarer Focus mindestens 2 Pixel und größere Touch-Targets.
- Mein Tipp: WCAG 2.2 AA gleich jetzt umsetzen, statt erst 2.1 zu bauen und dann nachzuziehen. Der Aufwand-Unterschied ist gering, und der Update-Schritt 2027 entfällt.
Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, deshalb gilt dort weder der European Accessibility Act (EAA) noch das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) direkt. Das eigene Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) regelt die Barrierefreiheit für öffentliche Stellen, Privatunternehmen sind bisher gesetzlich nicht zur Website-Barrierefreiheit verpflichtet.
Das ändert sich mit der geplanten BehiG-Teilrevision. Inkrafttreten ist für den 01.01.2027 geplant, die Vorlage ist (Stand Mai 2026) noch im parlamentarischen Prozess. Dieser Beitrag sortiert, was für Schweizer Arztpraxen zukommt, wo die Schweiz strenger wird als Deutschland und Österreich und was Schweizer Praxen mit EU-Bezug schon jetzt beachten müssen. Für die deutsche und österreichische Rechtslage verlinke ich den DACH-Übersichtsartikel, den BFSG-Artikel für Deutschland und den BaFG-Artikel für Österreich.
Aktuelle Rechtslage bis zur Revision
Bis zum Inkrafttreten der BehiG-Revision (geplant 01.01.2027) gilt in der Schweiz folgendes:
| Aspekt | Lage bis 31.12.2026 |
|---|---|
| BehiG Geltungsbereich | Bund, Kantone, Gemeinden, öffentliche Verkehrsunternehmen |
| Private Unternehmen | Nicht gesetzlich zur Website-Barrierefreiheit verpflichtet |
| Standard für Bundesstellen | eCH-0059 (entspricht im Wesentlichen WCAG 2.1 AA) |
| Standard für Private | eCH-0059 wird empfohlen, ist aber keine Pflicht |
| Zivilrechtliche Inanspruchnahme | Bei Diskriminierung möglich (Klage durch Betroffene) |
| Verbandsklage | Über das BehiG durch berechtigte Organisationen möglich |
Quellen: Härting Anwälte zur BehiG-Revision, SiteCockpit zur BehiG-Lage.
Die zivilrechtliche Inanspruchnahme ist die praktisch relevanteste Konsequenz für private Praxen: eine Patient:in mit Sehbehinderung, die wegen der Praxis-Website von der Online-Buchung ausgeschlossen wird, kann theoretisch klagen. In der Schweizer Rechtspraxis ist das (Stand Mai 2026) selten, aber nicht ausgeschlossen.
Was sich mit der BehiG-Revision ändert
Die geplante Teilrevision dehnt die Barrierefreiheits-Pflicht auf private Unternehmen aus, die öffentlich zugängliche kommerzielle oder kulturelle Dienstleistungen anbieten. Termin-Buchung über eine Praxis-Website wird darunter fallen.
Kernpunkte der geplanten Revision (Stand Mai 2026, vorläufig):
- Geltungsbereich erweitert sich auf private Anbieter kommerzieller Dienstleistungen mit öffentlicher Zugänglichkeit
- Termin-Buchungs-Funktionalität auf Websites fällt explizit drunter
- Standard: WCAG 2.2 Level AA (höher als DE und AT mit 2.1)
- Schwellenwerte für Klein- und Mittelunternehmen (analog der EU-Kleinstunternehmens-Definition) sind noch in der Diskussion
- Inkrafttreten geplant für 01.01.2027
Wichtig: die Revisions-Vorlage ist nicht final. Details können sich durch den parlamentarischen Prozess noch ändern, sowohl beim Geltungsbereich als auch beim Standard und den Schwellenwerten. Wer 2026 Entscheidungen trifft, sollte den Stand bei eCH und auf Härting prüfen.
WCAG 2.2 versus 2.1: was kommt dazu
Die Schweiz wird sich nicht an WCAG 2.1, sondern an WCAG 2.2 orientieren. Das ist die neuere Version vom Oktober 2023. Sie fügt sechs neue Erfolgskriterien hinzu:
| Neues Kriterium (WCAG 2.2) | Was es bedeutet |
|---|---|
| 2.4.11 Focus Not Obscured (Minimum) | Wenn ein Element den Tastatur-Focus erhält, darf es nicht vollständig von anderem Inhalt verdeckt sein |
| 2.4.12 Focus Not Obscured (Enhanced) | Wie 2.4.11, aber kein Teil des Focus-Elements darf verdeckt sein |
| 2.4.13 Focus Appearance | Focus-Indikator mindestens 2 Pixel dick, ausreichender Kontrast zur Umgebung |
| 2.5.7 Dragging Movements | Drag-Funktionen müssen auch ohne Drag bedienbar sein (Touch- oder Klick-Alternative) |
| 2.5.8 Target Size (Minimum) | Klickbare Elemente mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel (WCAG 2.1 hatte das nur auf AAA-Stufe) |
| 3.2.6 Consistent Help | Hilfe-Optionen (Kontaktdaten, Chat, FAQ-Link) müssen auf allen Seiten an derselben Position stehen |
| 3.3.7 Redundant Entry | Nutzer:innen müssen nicht zweimal die gleichen Daten eingeben innerhalb eines Prozesses |
| 3.3.8 Accessible Authentication (Minimum) | Login darf keine kognitiven Tests verlangen (zum Beispiel verzerrte Captchas ohne Alternative) |
Für eine Praxis-Website mit Buchungs-Funktion sind besonders relevant: Focus Appearance, Target Size, Consistent Help und Redundant Entry. Das alles sind keine fundamentalen Architektur-Themen, sondern Details, die bei sauberer Umsetzung kaum Mehraufwand sind, aber bei nachträglichem Refactoring teurer werden.
Schweizer Praxen mit EU-Bezug: BFSG gilt schon
Es gibt einen Sonderfall, der oft übersehen wird: Schweizer Arztpraxen, die in Deutschland oder Österreich Patient:innen aktiv ansprechen, fallen seit dem 28.06.2025 unter den European Accessibility Act und damit indirekt unter BFSG (DE) oder BaFG (AT). Die Schweizer Adresse ändert daran nichts.
Beispiele, wo das relevant wird:
- Schweizer Grenzpraxis in Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Genf oder Tessin mit aktiver Akquise aus DE oder AT
- Schweizer Spezial-Praxis (Plastische Chirurgie, Ästhetik, Zahnimplantate) mit Marketing in EU-Länder
- Schweizer Online-Konsultations-Anbieter mit EU-Patient:innen
- Schweizer Praxis mit deutschsprachiger Website und Buchungsmaske, die ohne Geo-Sperre EU-Suchen erreicht
Wer in dieser Konstellation arbeitet, sollte WCAG 2.1 AA als BFSG/BaFG-Minimum erfüllen, schon vor der BehiG-Revision. Pragmatisch: gleich WCAG 2.2 AA bauen, dann ist sowohl der EU-Bezug als auch die kommende CH-Pflicht abgedeckt.
eCH-0059: der bestehende CH-Standard
Der Standard eCH-0059 ist die Schweizer Adaption der WCAG-Prinzipien für Bundesstellen. Aktuelle Version (Stand Mai 2026): eCH-0059 Version 4.0, entspricht inhaltlich weitgehend WCAG 2.1 AA.
eCH-0059 ist:
- Pflicht für Bundesstellen und Bundesverwaltung
- Empfehlung für Kantone und Gemeinden, teilweise verpflichtend je nach Kanton
- Empfehlung für private Unternehmen, in der Praxis selten umgesetzt
Mit der BehiG-Revision wird die Frage spannend, ob eCH-0059 als Schweizer Standard für Privatunternehmen verbindlich gemacht wird oder ob direkt WCAG 2.2 referenziert wird. Beide Modelle werden im parlamentarischen Prozess diskutiert. Quelle: Barrierefreie-Webseite.de zur Schweizer Gesetzeslage.
Strafen und Vollzug
Bis zur BehiG-Revision gibt es keine direkten staatlichen Strafen für private Unternehmen wegen Website-Unbarriere in der Schweiz. Die Sanktionswege bestehen aus:
- Zivilrechtliche Klage durch Betroffene (Diskriminierungsklage)
- Verbandsklage durch berechtigte Behindertenorganisationen über das BehiG
- Reputations-Risiko bei öffentlicher Beschwerde
Mit der Revision werden vermutlich Verwaltungsstrafen eingeführt, die genaue Höhe ist (Stand Mai 2026) noch in Klärung. Wer auf belastbare Zahlen für Budget-Planung 2027 wartet, sollte den parlamentarischen Stand bei Härting verfolgen.
Vergleich Schweiz versus Deutschland und Österreich
| Aspekt | Schweiz (BehiG-Revision geplant 2027) | Deutschland (BFSG seit 28.06.2025) | Österreich (BaFG seit 28.06.2025) |
|---|---|---|---|
| Standard | WCAG 2.2 Level AA (geplant) | WCAG 2.1 Level AA | WCAG 2.1 Level AA |
| Inkrafttreten Privatunternehmen | geplant 01.01.2027 | bereits in Kraft | bereits in Kraft |
| Maximale Strafe | (in Klärung) | bis 100.000 € | bis 80.000 € |
| Behörde | (in Klärung) | MLBF, Sitz Magdeburg | Sozialministeriumservice |
| EU-Quelle | nicht direkt, aber inhaltliche Orientierung an EAA | EAA (Richtlinie 2019/882) | EAA (Richtlinie 2019/882) |
| Aktuelle Pflicht private Praxen | Nein (außer EU-Akquise) | Ja, ab Online-Buchung | Ja, ab Online-Buchung |
| Standard für Bundesstellen | eCH-0059 (≈ WCAG 2.1 AA) | BITV 2.0 (≈ WCAG 2.1 AA) | WACA-Verordnung (≈ WCAG 2.1 AA) |
Die Schweiz wird also strenger als DE und AT in Bezug auf den WCAG-Standard, aber zeitlich später dran. Wer 2026 in der Schweiz baut, sollte gleich WCAG 2.2 AA als Anforderung setzen, dann entfällt der Update-Schritt 2027.
Konkrete Empfehlung für Schweizer Praxen
Drei Konstellationen, drei Empfehlungen:
Schweizer Praxis ohne EU-Bezug, mit Online-Buchung: Bis zum 31.12.2026 keine gesetzliche Pflicht, aber zivilrechtliche Inanspruchnahme bei Diskriminierung möglich. Ab dem 01.01.2027 (Stand: geplantes Inkrafttreten der BehiG-Revision) WCAG 2.2 AA. Wer einen Relaunch in 2026 plant, sollte gleich WCAG 2.2 AA als Brief-Anforderung setzen. Der Mehraufwand gegenüber 2.1 ist gering, der Update-Schritt entfällt.
Schweizer Praxis mit aktiver EU-Akquise: Seit 28.06.2025 unter EAA und damit BFSG (DE) oder BaFG (AT), wenn deutsche oder österreichische Patient:innen gezielt angesprochen werden. WCAG 2.1 AA ist Minimum, WCAG 2.2 AA ist die bessere Investition.
Schweizer Praxis ohne Online-Buchung: Keine direkte BehiG-Revisions-Pflicht (Stand Mai 2026), weil “öffentlich zugängliche kommerzielle Dienstleistung” eng ausgelegt vermutlich Online-Vertrag oder Online-Buchung verlangt. Aber: WCAG 2.2 AA bringt SEO-, UX- und AI-Discovery-Vorteile, plus Zukunftssicherheit, falls die Revision den Geltungsbereich noch erweitert.
Konkrete WCAG 2.2 AA-Anforderungen
Zusätzlich zu den WCAG 2.1 AA-Anforderungen (siehe DACH-Hub-Artikel) musst du für 2.2 AA achten auf:
- Focus Appearance: Focus-Indikator mindestens 2 Pixel dick, Kontrast zum Umgebungsbereich ausreichend. CSS-Reset, der
:focus { outline: none }ohne Ersatz setzt, ist hier ein klarer Verstoß. - Target Size: Klickbare Elemente mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel. Touch-Targets auf Mobile 44 mal 44 Pixel als Mindeststandard für gute UX (bleibt wie WCAG 2.1 empfohlen). Praxis-Relevanz: 60-70 Prozent der Patient:innen-Suchen im DACH-Raum laufen mobil (Quelle: aggregierte Studien aus dem DACH-Übersichtsartikel), zu kleine Touch-Targets sind ein direkter Conversion-Killer.
- Consistent Help: Wenn Hilfe-Optionen (Kontaktdaten, Chat-Widget, FAQ-Link) auf mehreren Seiten erscheinen, müssen sie immer an derselben Position sein. Praxis-Konsequenz: Sticky Bottom-Bar mit Anruf-Button auf jeder Seite identisch positioniert.
- Redundant Entry: Im Buchungs-Flow keine doppelte Eingabe gleicher Daten. Wer Name und Geburtsdatum eingibt, muss diese nicht in einem späteren Schritt nochmal eintippen.
- Dragging Alternative: Wenn die Buchungsmaske Drag-and-Drop für Datums-Auswahl nutzt, muss eine Klick-Alternative existieren.
- Focus Not Obscured: Sticky Header oder Cookie-Banner dürfen das aktive Element bei Tab-Navigation nicht verdecken.
In der Praxis bedeutet das: ein moderner, schlanker Website-Stack mit sauberen Defaults und einer überschaubaren Buchungs-Integration erreicht WCAG 2.2 AA in der Regel ohne wesentlichen Mehraufwand. Schwieriger wird es bei WordPress-Themes mit komplexen Custom-Komponenten und Drag-and-Drop-Buchungs-Plugins.
Test-Workflow
Der Workflow ist identisch zu dem für DE und AT, mit dem Hinweis dass die Tools 2.2 noch nicht überall vollständig abdecken:
- Lighthouse Accessibility in Chrome DevTools. Score notieren. Lighthouse prüft (Stand Mai 2026) WCAG 2.1 vollständig, 2.2 teilweise.
- WAVE (wave.webaim.org). Score auf 2.1-Basis sehr gut, 2.2 partiell.
- Manueller Tab-Test für Focus-Sichtbarkeit, inklusive Test gegen Sticky Header / Cookie-Banner (Focus Not Obscured).
- Target Size Check in DevTools (Mobile-Viewport), prüfe ob alle Buttons und Links mindestens 24 Pixel haben.
- Buchungs-Flow prüfen auf Redundant Entry und Dragging Alternative.
Bei einem ernsthaften 2.2-Audit ist axe DevTools (Browser-Extension) aktuell das umfassendste Tool, das die neuen 2.2-Kriterien abdeckt.
FAQ
Muss ich als Schweizer Praxis vor 2027 etwas tun?
Gesetzlich nicht, außer du sprichst aktiv EU-Patient:innen an (dann EAA/BFSG/BaFG seit 28.06.2025). Praktisch: zivilrechtliche Diskriminierungsklagen sind möglich, der Reputations-Effekt einer öffentlichen Beschwerde ist real. Mein Tipp ist, bei einem Relaunch oder Neubau gleich WCAG 2.2 AA als Brief-Anforderung zu setzen, dann ist sowohl der aktuelle Zustand abgesichert als auch die 2027-Pflicht erfüllt.
Was passiert, wenn die BehiG-Revision nicht durchkommt oder verschoben wird?
Möglich, aber Stand Mai 2026 ist die politische Tendenz klar pro Verabschiedung. Selbst bei Verschiebung ändert sich nichts an der EU-Konstellation (Schweizer Praxen mit EU-Akquise) und am zivilrechtlichen Risiko. Eine WCAG 2.2 AA-Umsetzung 2026 ist auch ohne BehiG-Pflicht eine Investition mit Rendite über SEO, UX und AI-Discovery.
Was ist eCH-0059 genau?
eCH-0059 ist der Schweizer Standard für barrierefreie Webdienste, inhaltlich an WCAG ausgerichtet. Aktuelle Version 4.0 entspricht weitgehend WCAG 2.1 AA. Pflicht für Bundesstellen, Empfehlung für Kantone, Gemeinden und Private. Im Rahmen der BehiG-Revision ist offen, ob eCH-0059 für Privatunternehmen verbindlich wird oder ob WCAG 2.2 direkt referenziert wird.
Reicht es, wenn meine Buchungs-Plattform (Doctolib, Doctena, Calendly) selbst barrierefrei ist?
Die Verantwortung für das Buchungs-Tool selbst liegt beim Anbieter. Aber: deine eigene Website (alles drumherum) muss eigenständig die Anforderungen erfüllen. Und ob ein Iframe-Embed das Buchungs-Tool zu deiner Verantwortung macht, ist auch nach Schweizer Recht nicht final geklärt. Sauberer ist ein externer Link statt Iframe.
Was ist mit der Sprache: Französisch, Italienisch, Deutsch?
Das HTML-Lang-Attribut muss der tatsächlichen Sprache der Seite entsprechen (<html lang="de-CH">, <html lang="fr-CH">, <html lang="it-CH">). Bei mehrsprachigen Praxen mit Sprachumschalter braucht jede Sprachversion ihre eigene URL und ihr eigenes Lang-Attribut. Screenreader brauchen das für korrekte Aussprache.
Wie wahrscheinlich ist eine Klage gegen eine kleine Schweizer Praxis?
Stand Mai 2026 in der Schweizer Rechtspraxis selten. Aber: einzelne Behindertenorganisationen werden in den letzten Jahren strategischer und nutzen Verbandsklagen-Befugnisse gezielter. Mit Inkrafttreten der BehiG-Revision wird sich die Situation ändern, weil dann auch staatliche Sanktionen möglich werden. Wer früh umstellt, ist davon nicht überrascht.
Deine nächsten Schritte
- Klärung der Konstellation: EU-Akquise vorhanden? Wenn ja, seit 28.06.2025 BFSG/BaFG-pflichtig. Wenn nein, BehiG-Revision ab geplant 01.01.2027.
- Lighthouse Accessibility und WAVE auf Startseite und Buchungs-Seite. Score und Fehler notieren als Ausgangspunkt.
- Bei Relaunch oder Neubau in 2026: WCAG 2.2 AA als Brief-Anforderung. Mehraufwand gegenüber 2.1 ist gering, du sparst dir den Update-Schritt 2027.
- Buchungs-Tool prüfen: extern verlinkt statt Iframe ist sauberer (Verantwortung beim Plattform-Betreiber).
Compliance ist nur ein Baustein. Wer auch Google Ads für die Wahlarzt- oder Spezial-Praxis nutzt, sollte das mit dem Werberecht-Bezug zusammen denken: HWG-Werberecht (DE) und ÄrzteG (AT) sind die zwei Begleit-Artikel für Praxen mit EU-Akquise.
Wer einen Audit über das gesamte Praxis-Setup braucht (Tracking, Werbung, Barrierefreiheit als Teilaspekt), fängt am besten mit einem kostenlosen Erstgespräch an.
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Disclaimer: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Entscheidungen, insbesondere zur Frage, ob deine Praxis konkret unter das Gesetz fällt, solltest du eine Anwältin oder einen Anwalt mit Schwerpunkt IT-Recht oder Medizinrecht konsultieren. Die hier dargestellten Informationen entsprechen meinem Recherche-Stand vom 12.05.2026 und können sich durch neue Rechtsprechung oder Gesetzes-Updates ändern. Die BehiG-Teilrevision ist (Stand Mai 2026) im parlamentarischen Prozess, Details können sich ändern.
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