MW SEA Marketing
· 10 Min. Lesezeit
Google Ads für Ärzte

BaFG für Arztpraxen in Österreich: Pflichten ab 2025

Auf einen Blick

  • Seit 28.06.2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, BGBl. I Nr. 76/2023). Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und greift bei Ordinations-Websites mit Online-Terminbuchung.
  • Maximale Strafe: bis 80.000 €, mit reduziertem Höchstmaß für Klein- und Kleinstunternehmen. Zuständige Behörde ist das Sozialministeriumservice.
  • Die Kleinstunternehmens-Ausnahme greift theoretisch (weniger als 10 MA, weniger als 2 Mio € Umsatz oder Bilanzsumme), aber Online-Buchung wird als Service im elektronischen Geschäftsverkehr gewertet. Für Wahlärzte mit eigener Buchungsmaske oder 4myhealth-Iframe relevant.
  • Für Websites und E-Commerce gibt es keine Übergangsfrist, die Pflicht gilt sofort ab 28.06.2025. Eine Übergangsfrist bis 2030 existiert nur für bestehende Verträge und Dienstleistungen mit bestehenden Produkten.
  • Mein Tipp: WCAG 2.1 AA umsetzen, Lighthouse Accessibility Score über 95, WAVE ohne Errors. Für Wahlärzte ist das ohnehin SEO- und Conversion-relevant, nicht nur Compliance.

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, BGBl. I Nr. 76/2023) ist die österreichische Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA). Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft Ordinations-Websites mit Terminbuchungs-Funktion direkt.

Dieser Beitrag konzentriert sich auf die österreichische Rechtslage: Wer fällt unter das BaFG, was sind die Strafen, was gilt für Wahlärzte und welche praktischen Schritte stehen 2026 an. Für den DACH-Vergleich und die deutsche Rechtslage verlinke ich den DACH-Übersichtsartikel, den BFSG-Artikel für Deutschland und den BehiG-Artikel für die Schweiz.

Wer fällt unter das BaFG

Die Definition “Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr” ist im BaFG inhaltlich identisch zur deutschen Regelung. Erfasst sind digitale Dienste über Websites oder Apps, die zum Vertragsschluss mit Verbrauchern dienen, elektronisch und auf individuellen Wunsch erbracht.

Als Beispiele werden Online-Shops, Hotelbuchungen und Terminbuchungs-Tools genannt. Genau die letzte Kategorie macht die Pflicht für Ordinations-Websites relevant.

Pflichtig sind:

  • Ordinations-Websites mit eigenständiger Online-Terminbuchung
  • Ordinations-Websites mit Iframe-Einbettung von 4myhealth, Doctolib, Doctena, Samedi oder vergleichbaren Lösungen
  • Ordinations-Websites mit Calendly-Embed oder eigener Buchungsmaske
  • Ordinations-Websites mit Kontaktformular, das auf einen Vertragsschluss zielt

Nicht zwingend pflichtig:

  • Reine Visitenkarten-Sites mit Adresse, Ordinationszeiten, Telefonnummer und keinem buchungs- oder vertragsbezogenen Funktionsteil
  • Ordinations-Websites, bei denen die Buchung über einen externen Link auf eine fremde Plattform geht (rechtlich nicht final geklärt, aber Tendenz zu “nicht pflichtig”)
  • Reine B2B-Angebote (für Ordinationen praktisch kaum relevant)

DigitalPraxis.at interpretiert die Pflicht weit und sieht jede Online-Buchungsmöglichkeit als pflichtig. Die WKO verweist ebenfalls auf die EAA-Definition und nennt Buchungs-Tools explizit. Anders als bei der DSGVO ist die Rechtsprechung in Österreich zum BaFG noch nicht ausjudiziert.

Die Kleinstunternehmens-Ausnahme

Das BaFG übernimmt die Kleinstunternehmens-Definition der EU. Befreit von der Pflicht ist, wer beide Kriterien erfüllt:

  • weniger als 10 Mitarbeiter:innen
  • weniger als 2 Mio € Jahresumsatz oder weniger als 2 Mio € Bilanzsumme

Die meisten Wahlarzt-Ordinationen und kleineren Gruppenpraxen liegen unter dieser Schwelle. Aber: die Ausnahme greift nur für die Service-Pflicht, nicht für die Produkt-Pflicht. Und Online-Buchung wird in der Mehrheit der Quellen als Service gewertet.

Ordinations-KonstellationFällt unter BaFG?
Wahlarzt-Solo-Ordination mit Online-Buchung (4myhealth, eigene Maske)Wahrscheinlich ja, Online-Buchung gilt als pflichtige Dienstleistung
Wahlarzt-Solo-Ordination, nur Telefon, kein Online-TerminNein, keine pflichtige Dienstleistung
Gruppenpraxis mit mehr als 10 PersonenJa, nicht mehr Kleinstunternehmen
Ambulatorium oder größere EinrichtungJa, klar über der Schwelle

Pragmatisch ist die Umsetzung WCAG 2.1 AA bei einer überschaubaren Ordinations-Website kein großer Aufwand und das einfachere Vorgehen, als sich auf eine unsichere Ausnahme zu verlassen.

Keine Übergangsfrist für Websites

§ 36 BaFG regelt Übergangsfristen analog zu § 38 BFSG in Deutschland. Wichtig: Für Websites und E-Commerce gibt es keine Übergangsfrist. Die Pflicht gilt sofort ab 28.06.2025.

BereichÜbergangsfrist
Websites und E-Commercekeine, sofort ab 28.06.2025
Dienstleistungen mit bestehenden Produktenbis 27.06.2030
Bestehende Verträge mit Verbrauchernmax. 5 Jahre nach 28.06.2025
Selbstbedienungsterminalsbis 28.06.2040 (max. 20 Jahre Lebenszyklus)

Wer eine alte Ordinations-Website mit 4myhealth-Iframe oder eigener Buchungsmaske betreibt, ist seit dem 28.06.2025 nicht mehr im rechtlichen Schonraum.

Strafen und Vollzug

Das BaFG sieht eine maximale Strafe von bis zu 80.000 € vor, mit einem reduzierten Höchstmaß für Klein- und Kleinstunternehmen. Zuständige Behörde ist das Sozialministeriumservice.

Der Vollzug folgt einem gestuften Prinzip ähnlich der deutschen Praxis:

  1. Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung
  2. Bei Nichtbefolgung: Verwaltungsstrafverfahren
  3. In schweren Fällen: weitergehende Maßnahmen wie Untersagung der Dienstleistung

Stand 2026 ist in Österreich noch kein größerer öffentlicher BaFG-Strafenfall gegen eine Ordination dokumentiert. Das Sozialministeriumservice ist personell begrenzt, eine flächendeckende proaktive Marktüberwachung ist nicht zu erwarten. Eskalationen kommen typischerweise auf Beschwerde von Betroffenen.

Das wahrscheinlichere Risiko: Verbandsklagen und Abmahnungen

Wie in Deutschland ist der zivilrechtliche Pfad in Österreich wahrscheinlich relevanter als die staatliche Verwaltungsstrafe.

In Österreich können Verbands- und Sammelklagen durch berechtigte Stellen erhoben werden. Die Werberichtlinie der Österreichischen Ärztekammer ist davon nicht direkt betroffen (sie regelt anderes), aber Konsumentenschutz-Organisationen und Behindertenverbände haben Verbandsklage-Befugnisse.

Konkret unangenehm:

  • Verbandsklage durch eine Konsumentenschutz-Organisation, Folge: Unterlassungsurteil
  • Disziplinarrechtliche Implikationen, wenn ein Mitbewerber den ÖÄK-Disziplinarausschuss informiert (Standesansehen-Argument), Stand 2026 noch nicht in der Rechtsprechung manifest
  • Reputations-Effekt, wenn die Klage oder Beschwerde lokal bekannt wird

Wahlärzte: warum BaFG-Konformität besonders relevant ist

Wahlärzt:innen in Österreich sind betriebswirtschaftlich auf aktive Patientengewinnung angewiesen, anders als Kassenärzt:innen mit automatischem Zulauf. Online-Sichtbarkeit, Buchungs-Tools und gute Website-UX entscheiden mit über Konversion und Cost-per-Patient.

BaFG-Konformität ist damit nicht nur Compliance-Thema, sondern direkt wirtschaftlich relevant:

  • Bessere Mobile-UX durch Touch-Targets ab 44 Pixel und kein horizontales Scrollen. Ein deutlicher Teil der Patient:innen-Suchen läuft mobil.
  • Bessere SEO durch semantisches HTML. Google bewertet semantische Struktur und Mobile-Friendliness als Ranking-Signale.
  • Bessere AI-Discoverability in ChatGPT, Perplexity, Gemini. AI-Tools lesen strukturierte, semantisch korrekte Sites strukturierter, was sich bei lokalen Gesundheits-Queries niederschlägt.
  • Niedrigere Bounce-Rates durch konsistente Navigation und klare Form-Validierung. Ältere Patient:innen mit motorischen oder visuellen Einschränkungen sind ein wachsender Anteil der Praxis-Patienten.

Wer als Wahlarzt schon in Google Ads für Patientengewinnung investiert, sollte BaFG-Konformität nicht als Zusatzaufwand sehen, sondern als Pflicht-Hygiene, die das Werbebudget effizienter macht.

Vergleich Österreich versus Deutschland

Die Gesetze sind inhaltlich nah beieinander, weil beide die EAA umsetzen. Im Detail gibt es aber Unterschiede:

AspektÖsterreich (BaFG)Deutschland (BFSG)
Maximale Strafe80.000 €100.000 €
Zuständige BehördeSozialministeriumserviceMarktüberwachungsstelle der Länder (MLBF), Sitz Magdeburg
Kleinstunternehmens-Ausnahmeidentisch (< 10 MA + < 2 Mio € Umsatz/Bilanz)identisch
Übergangsfrist Websiteskeine, sofort 28.06.2025keine, sofort 28.06.2025
Mitbewerber-Abmahnungweniger entwickelte Abmahn-Praxis als in DEetabliertes Abmahnsystem mit DSGVO-Parallelen
Verbandsklageerhoben durch berechtigte Stellenerhoben durch berechtigte Stellen
Standes-ImplikationenÖÄK-Disziplinarrecht denkbar, aber Stand 2026 nicht manifestBerufsrechts-Implikationen denkbar, aber Stand 2026 nicht manifest

Das Abmahnsystem in Deutschland ist historisch deutlich aktiver, weil Abmahnvereine und spezialisierte Kanzleien sich daran wirtschaftlich orientieren. In Österreich ist die Rechtskultur zurückhaltender, das senkt das Abmahn-Risiko, hebt aber nicht die rechtliche Pflicht auf.

Konkrete WCAG 2.1 AA-Anforderungen

Der technische Inhalt ist im DACH-Hub-Artikel ausführlich. Die Mindest-Anforderungen für eine Ordinations-Website:

  • Farbkontrast 4.5:1 für Body-Text, 3:1 für Large Text und UI-Elemente
  • Alt-Texte für alle inhaltlich relevanten Bilder (Arzt-Foto, Ordination, Geräte)
  • Tastatur-Navigation durch alle interaktiven Elemente, sichtbarer Focus
  • Forms mit echten <label>-Verknüpfungen, klare Fehlermeldungen
  • HTML-Lang-Attribut (<html lang="de-AT"> oder <html lang="de">)
  • Skip-Link “Zum Hauptinhalt springen” am Seitenanfang
  • Touch-Targets 44 mal 44 Pixel auf Mobile, kein horizontales Scrollen
  • Untertitel für Videos, Audio-Transkripte
  • ARIA-Labels für Icon-Buttons, semantisches HTML statt <div onclick>

Häufige Stolpersteine bei Ordinations-Websites:

  1. Cookie-Banner als Vollbild-Wand. Blockiert Skip-Link und Screenreader-Navigation. Lösung: Bottom-Bar statt Modal-Overlay.
  2. 4myhealth-Iframe ohne ARIA-Beschreibung. Screenreader weiß nicht, was im Iframe passiert. Lösung: <iframe title="Online-Termin buchen bei 4myhealth">.
  3. Hellgrauer Body-Text mit zu wenig Kontrast. Häufig in WordPress-Themes, weil “ruhige Optik” als Verkaufsargument gilt.
  4. Vita-Bilder ohne Alt-Text oder mit Standard-Alt aus der Kamera-Datei.
  5. Fehlender Focus-Indikator durch CSS-Reset, der :focus { outline: none } ohne Ersatz setzt.

Test-Workflow

In 30 bis 45 Minuten lässt sich der Zustand einer Ordinations-Website realistisch einschätzen:

  1. Lighthouse Accessibility in Chrome DevTools (F12 → Lighthouse → Accessibility). Score notieren für Startseite und Buchungs-Seite. Alles unter 95 hat in der Regel mehr als Kleinigkeiten.
  2. WAVE (wave.webaim.org). Gleiche URLs. Fehler, Warnungen und Kontrast-Probleme werden direkt in der Seite markiert.
  3. Manueller Tab-Test. Klick einmal ins Fenster, dann nur Tab. Kommst du durch alle CTAs und Forms ohne Maus, ist der Focus jederzeit sichtbar.
  4. Screenreader-Stichprobe mit VoiceOver (macOS, Cmd+F5) oder Narrator (Windows, Win+Strg+Enter). 5 Minuten als Screenreader-Nutzer:in sind aufschlussreicher als jeder Audit-Report.
  5. Mobile-Touch-Target-Check in den DevTools (Viewport-Größe 375 mal 667 Pixel), prüfe ob alle Buttons gut treffbar sind.

FAQ

Ich bin Wahlarzt in einer Solo-Ordination. Falle ich unter das BaFG?

Wenn deine Website Online-Buchung anbietet (eigene Maske, 4myhealth-Iframe, Calendly-Embed): wahrscheinlich ja. Die Kleinstunternehmens-Ausnahme greift theoretisch, aber Online-Buchung wird in der Mehrheit der Quellen als pflichtige Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr gewertet. Wenn deine Website nur Ordinationszeiten und Telefon zeigt: vermutlich nicht pflichtig, aber WCAG 2.1 AA umzusetzen lohnt sich trotzdem aus SEO- und UX-Gründen.

Was passiert konkret bei einem Verstoß?

Behördlich: Das Sozialministeriumservice fordert zur Mängelbeseitigung auf. Bei Nichtbefolgung Verwaltungsstrafverfahren bis 80.000 €, mit reduzierten Höchstmaßen für Klein- und Kleinstunternehmen. Zivilrechtlich: Verbandsklagen durch Konsumentenschutz-Organisationen oder Behindertenverbände sind möglich und in der österreichischen Rechtskultur etabliert.

Was ist mit 4myhealth- oder Doctolib-Iframes?

Die Barrierefreiheit des Buchungs-Tools selbst liegt rechtlich beim Anbieter. Stand 2026 dokumentieren weder 4myhealth noch Doctolib eine garantierte WCAG 2.1 AA-Konformität. Wer auf der sicheren Seite sein will, nutzt einen externen Link statt Iframe, dann liegt die Verantwortung eindeutig beim Plattform-Betreiber. Der externe Link hat oft auch bessere mobile Conversion-Rates.

Gilt das BaFG auch für Wahlärzte ohne Werbung?

Ja, das BaFG knüpft nicht an Werbung an, sondern an die Bereitstellung einer Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Wenn deine Website Online-Buchung anbietet, bist du betroffen, unabhängig davon, ob du aktiv Google Ads schaltest oder nur organische Suchergebnisse abdeckst.

Brauche ich für die Schweiz auch BaFG-Konformität?

Nein, die Schweiz ist nicht EU-Mitglied. Dort gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), bis zur geplanten Teilrevision (Inkrafttreten 01.01.2027) für private Unternehmen nicht verpflichtend. Details siehe BehiG-Artikel. Aber: Schweizer Praxen, die in Österreich oder Deutschland Patient:innen aktiv ansprechen, fallen seit 28.06.2025 unter EAA und damit BFSG/BaFG.

Wann muss ich konkret handeln?

Wenn deine Ordinations-Website eine Online-Buchung hat und nach dem 28.06.2025 kein WCAG-Audit gelaufen ist: jetzt. Die Pflicht gilt seit dem 28.06.2025. Wenn du ohnehin einen Relaunch oder eine neue Wahlarzt-Website planst, ist das die beste Gelegenheit, BaFG-Konformität als Brief-Anforderung mitzunehmen.

Deine nächsten Schritte

  1. Lighthouse Accessibility und WAVE auf Startseite und Buchungs-Seite laufen lassen. Score und Fehler notieren.
  2. Top-5-Fehler priorisieren: Kontrast, fehlende Labels, fehlende Alt-Texte, fehlender Skip-Link, fehlendes lang-Attribut sind die Standard-Verdächtigen.
  3. Cookie-Banner und Buchungs-Tool prüfen, das sind die häufigsten Brecher der Tab-Navigation.
  4. Bei Relaunch oder Neubau: WCAG 2.1 AA als Brief-Anforderung, Lighthouse-Score und WAVE-Audit als Abnahmekriterien.

Compliance hängt nicht im luftleeren Raum. Für die Werbe-Seite einer Wahlarzt-Ordination: Google Ads für Ärzte in Österreich (§ 53 ÄrzteG), zur Gesamt-Architektur: Praxismarketing für Ärzte DACH. Wer Google Ads in einer Wahlarzt-Praxis aufsetzen will, findet bei Google Ads für Ärzte das Projekt-Format.

Wer als österreichischer Wahlarzt einen Audit über das gesamte Setup braucht (Tracking, Google Ads, Barrierefreiheit als Teilaspekt), fängt am besten mit einem kostenlosen Erstgespräch an.

20-Min-Erstgespräch für Praxen buchen


Disclaimer: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bei rechtlich relevanten Entscheidungen, insbesondere zur Frage, ob deine Ordination konkret unter das Gesetz fällt, solltest du eine Anwältin oder einen Anwalt mit Schwerpunkt IT-Recht oder Medizinrecht konsultieren. Die hier dargestellten Informationen entsprechen meinem Recherche-Stand vom 12.05.2026 und können sich durch neue Rechtsprechung oder Gesetzes-Updates ändern.

Mason Werner
Mason Werner

Google Ads Projekt- & Setup-Spezialist. Ehemaliger Mitarbeiter im Namen von Google. Hilft KMU und Arztpraxen im DACH-Raum, profitabel zu werben.

Zertifiziert 1.000+ Accounts
Erstgespraech buchen

Fragen zu Google Ads, Tracking oder Compliance für Ihre Praxis?

In einem 20-minütigen Erstgespräch klären wir Ihre konkrete Frage und schauen, ob ein Audit oder Setup-Projekt für Ihre Praxis Sinn ergibt.

20-Min-Erstgespräch buchen

Unverbindlich · Kein Verkaufsdruck · 20 Minuten